Aussichten der Oesterreichischen Kuenstlersozialversicherung

Am vergangenen Montag flatterte die neue Ausgabe der „Autoren Solidarität“ ins Haus – das Börsenblatt österreichischer Autorinnen, Autoren & Literatur… Auf der Titelseite „Aussichten Künstlersozialversicherung“. Die Spannung steigt, Seite 13 lockt mit „Bald besser versichert?“. Ãœber den derzeitigen Stand und die offene Podiumsdiskussion am 20. Februar 2007 hatte ich ja bereits berichtet…

Nun komme ich also endlich dazu, die verlockenden Artikel zu lesen, insgesamt acht Seiten zum Thema. Abgedruck finde ich heute zuerst den offenen Brief der IG Autorinnen Autoren an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, Claudia Schmied, vom 12. Jänner 2007, in welchem die IG Autorinnen Autoren die damals gerade frisch ins Amt Beförderte um den sofortigen Stopp der seit Jahren exekutierten Rückzahlungsforderungen bittet. So weit, so gut; dieser erste Punkt hatte ja gefruchtet, zumindest diejenigen, die zuwenig verdient hatten und daher nicht als Künstler galten, wurden von der Rückzahlungspflicht vorerst (!) entbunden.

Weiter im Text. Es folgt eine Stellungnahme von Gerhard Ruiss zum Austritt der IG Autorinnen Autoren aus der Künstlerkommission. Sinnlosigkeit des Unterfangens, gezahlte Pensionszuschüsse zurückzufordern, freie Entscheidung über die Künstlereigenschaft der sogenannten „Antragsteller“ – „sogenannt“, da die Betroffenen von der gewerblichen Sozialversicherung über ihre Steuerbescheide als Pflichtversicherte im Künstlersozialversicherungsfonds rekrutiert wurden (und werden?), sowie allgemeiner Verbesserungsbedarf. Ich bin mit Ruiss ganz einer Meinung – was soll man sagen?

Interessantes bietet der folgende Abdruck der Verfassungsbeschwerde von Lucas Cejpek und der IG Autorinnen Autoren gegen das Künstlersozialversicherungsfondsgesetz. Zum Glück fürchte ich mich nicht vor Paragraphen und Juristendeutsch – die fünf Monate in einer Anwaltskanzlei haben mich offenbar „abgehärtet“. 😉 Im Prinzip geht es darum, daß – den Mutwillen oder Irrtum des Gesetzgebers ausgeschlossen – ein sprachliches Mißverständnis innerhalb des Gesetzestextes zu herrschen scheint. Wo zuerst „Einkommen“ steht, dort wird zwei Zeilen später synonym „Einkünfte“ verwendet. Letzterer Begriff ermöglicht es, eben jene Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit inklusive Stipendien und Preise (!) anzugeben und somit eine Chance zu haben, über das Einkommensminimum zu kommen und somit die rückgeforderten Zuschüsse nicht zurückzahlen zu müssen. Wie es mit Juristendeutsch so ist, verliert sich der Text dann in Wiederholungen und Haarspaltereien, aber dennoch: Wir dürfen also gespannt sein, was dabei herauskommt!

Der nächste Artikel schildert, wie es gelang, auch „Heftchen“-Literaten zu ihrem Recht zu verhelfen. Zwar ohne Begründung oder nachvollziehbare Argumentation seitens des KSVF oder der zuständigen, aber dennoch wurde bereits im konkreten Fall – nach Beschwerde duch Clemens Feigl, Finanzexperte der IG Autorinnen Autoren – am Ende der betreffende Autor von der Kurie als solcher anerkannt und kommt somit in den Genuß der Pensionszuschüsse durch den Fonds. Congrats!

Die folgenden Sozialversicherungstips „Opting in“ und „Opting out“ sind für alle wichtig, die beireits beim KSVF gemeldet sind und um die Versicherungsgrenze herum verdienen.
„Opting out“ – wenn man weiß, man wird die Mindesterwerbsgrenze nicht erreichen, sollte man sofort die Pensionszuschüsse stoppen. Dies schützt vor späteren Rückzahlungsforderungen. Falls die Mindestgrenze dann doch überschritten werden sollte, wird auf erneute Antragstellung der Zuschuß für das entsprechende Jahr rückwirkend erteilt.
„Opting in“ – falls sich ein Künstler, der unter der Versicherungsgrenze verdient, dennoch mit Antrag in eine Krankenversicherung eintreten, wobei er dann die Beiträge in Höhe von 48,94€ zu zahlen hat. Das Modell ist insgesamt etwas umfassender und ich hoffe, ich habe es bis hierher soweit richtig wiedergegeben; generell ist zu sagen, daß auch für geringverdienende Künstler Möglichkeiten zuzumindest zur Krankenversicherung bestehen.

Und, last not least: Es gibt auch für Autoren einen Steuerbonus – ein interessanter Briefwechsel zwischen IG Autorinnen Autoren und dem Bundesministerium für Finanzen. Land- und Forstwirtschaftsbegrenzung ade, ab 2007 „können sämtliche Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbstäniger Arbeit beziehen, die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne für sich in Anspruch nehmen“ (Autorensolidarität 1/07, S. 20). Außerdem wurde von Mag. Susanne Baumann vom Bundesministerium für Finanzen darauf aufmerksam gemacht, daß gerade Schriftstellern und Künstlern mit unregelmäßigem Einkommen noch ein weiterer Steuer-Bonus winkt: „Die Einkünfte können auf drei Jahre rückwärts verteilt und so jedenfalls eine Minderung der Progression (im Extremfall bis hin zu einer vollständigen Steuerfreiheit anstelle einer Regelsteuer von 8000,-€) erreicht werden.“ (a.a.O.)

Ok, so langsam nimmt meine Angst vor der Selbständigkeit etwas ab… Lieben Dank an die IG Autorinnen Autoren!

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